Zum 23. Oktober 2009 ist es so weit. Ab dann dürfen .de-Domains auch mit nur einem oder zwei Zeichen registriert werden. Ebenso ist es dann möglich reine Zifferndomains sowie Kfz-Kennzeichen als Domain zu registrieren.
Danke Volkswagen. Denn der Volkswagen AG ist dies zu verdanken.
Das Unternehmen sah sich bisher im Wettbewerb benachteiligt, denn die Domain vw.de war nach den Richtlinien der Denic bisher nicht zulässig.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshof ist das Urteil des OLG Frankfurt vom April 2008 rechtskräftig.
Die bisherigen Ausreden der Denic, dass solche kurzen Domains technische Schwierigkeiten bereiten gelten nun nicht mehr.
Doch nicht nur Volkswagen dürfte von dieser Lockerung profitieren.



